Referentenentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes

Referentenentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes

Referentenentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes

Die Digitalisierung hat das Finanzwesen grundlegend verändert. Digitale Finanzdienstleistungen sind heute unverzichtbar für eine zukunftsorientierte und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Innovative Technologien tragen dazu bei, Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. Doch die Einführung neuer digitaler Finanzinfrastrukturen muss aber auch mit Maßnahmen zur Erhöhung der digitalen Resilienz und zur Bekämpfung von Geldwäscherisiken einhergehen, um die Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Die Harmonisierung in einem europäischen Binnenmarkt ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission ihre EU-Strategie für ein digitales Finanzwesen (KOM (2020) 591 final) vorgelegt, deren Hauptziel die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im europäischen Finanzsektor ist.

Am 23. Oktober 2023 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen ersten Referentenentwurf, der auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich ist.

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Finanzmarktes sollen die Europäische Verordnung MiCA (Markets in Crypto Assets), die Neufassung der EU-Geldtransferverordnung und das europäische DORA-Paket (Digital Operational Resilience Act) in einem umfassenden Finanzmarktdigitalisierungsgesetz verankert werden.

MiCA revolutioniert die Regulierung von Kryptowerten und schafft einen eigenständigen europäischen Rahmen, der nationale Regulierungen ersetzt. Der Entwurf sieht vor, dass die Umsetzung der MiCA-Verordnung in Deutschland durch ein neues Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) erfolgt. Dieses Gesetz fasst dabei die Aufsichtsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Kryptowerte und Kryptowertedienstleister in einem Gesetz zusammen.

Mit der EU-Geldtransferverordnung sollen die Vorschriften über die Übermittlung von Informationen bei Geldtransfers überarbeitet und auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet werden. Gleichzeitig werden bestehende Gesetze angepasst, um die Verpflichtungen der MiCA-Institute gemäß dem Geldwäschegesetz zu gewährleisten.

Das DORA-Paket führt erstmals einheitliche Anforderungen an die Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnologien im gesamten Finanzsektor ein. Um die Umsetzung sicherzustellen, werden Kompetenzen auf die zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder übertragen.

Wavestone Compliance & Regulatory Blog

Informieren Sie sich über aktuelle Themen und Entwicklungen aus den Bereichen Compliance und Regulatorik.

Mehr zum Thema

Können wir Sie unterstützen? Kontaktieren Sie uns für einen ersten Austausch!