Sanktionsdurchsetzungsgesetz II verabschiedet
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II verabschiedet
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II verabschiedet
Der Bundesrat hat mit seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 das zweite Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II)) verabschiedet.
Um Sanktionen künftig besser durchsetzen zu können, wird eine sogenannte Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung sowohl auf Bundesebene als auch beim Zoll eingerichtet. Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld oder Kryptowährungen abgewickelt werden dürfen. Zudem soll es in Zukunft möglich sein, Vermögen von sanktionierten Personen und Personengesellschaften schneller und lückenloser zu identifiziert und anschließend entweder einzufrieren oder zu beschlagnahmen. Über die weiteren Inhalte des SDG II hatten wir bereits in den letzten beiden Monaten berichtet.
Mit der Verabschiedung des zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes regiert die Bundesregierung u. a. auf die politischen Ereignisse infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie den Deutschland Bericht der FATF vom August 2022. Dadurch werden verstärkte Maßnahmen ermöglicht, die eine bessere Durchsetzung von Sanktionen ermöglichen sollen.
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