Startschuss für die EU–Green–Bonds–Verordnung
Startschuss für die EU–Green–Bonds–Verordnung
Ein weiterer Meilenstein für nachhaltige Investitionen
Die EU hat einen entscheidenden Schritt in Richtung nachhaltiger Finanzierung unternommen: Mit dem EU Green Bond Standard (EUGBS), der seit dem 21. Dezember 2024 in Kraft ist, wird der Markt für grüne Anleihen klarer und strukturierter. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und Investoren verlässliche sowie vergleichbare Informationen an die Hand zu geben. Gemäß der Verordnung müssen mindestens 85 Prozent der Erlöse aus Green Bonds in Projekte investiert werden, die den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen – einem Rahmenwerk, das ökologische Nachhaltigkeit definiert.
Der neue Standard harmonisiert bisher uneinheitliche Marktpraxen und unterstützt die Ziele des europäischen Green Deals. Anders als freiwillige Standards wie die Green Bond Principles (GBP) oder der Climate Bonds Standard (CBS) verknüpft der EUGBS grüne Anleihen direkt mit den Kriterien der EU-Taxonomie. Zudem verpflichtet er Emittenten zu detaillierten, jährlichen Berichten. Diese jährliche Berichterstattung sorgt für Transparenz darüber, dass die Mittel tatsächlich in umweltfreundliche Projekte fließen. Das stärkt das Vertrauen der Investoren und gewährleistet eine messbare Ausrichtung auf Klimaziele und nachhaltige Entwicklung.
Durch die klar definierten Vorgaben zu Erlösverwendung, externer Prüfung und Berichterstattung können Unternehmen ihre Investitionen gezielt und rechtssicher in umweltfreundliche Technologien und Infrastruktur lenken. Der EUGBS bietet damit eine solide Basis für die Verankerung von Nachhaltigkeitszielen in den Kapitalmärkten und fördert langfristige Investitionen in den Klimaschutz.
