Weitere Fortschritte beim EU-Lieferkettengesetz

Weitere Fortschritte beim EU-Lieferkettengesetz

Weitere Fortschritte beim EU-Lieferkettengesetz

Nachdem sich die Mitglieder des Rechtsausschusses des EU-Parlaments am 18. Mai 2023 auf einen Kompromiss in einigen strittigen Punkten einigen konnten, trafen sich die Verhandlungspartner des Europäischen Parlaments und des EU-Rates am 11. Juli 2023 erneut, um weitere Einigungen in Sachen EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) zu erzielen. Dieses Gesetz soll Unternehmen EU-weit dazu verpflichten, die Ausbeutung von Arbeitskräften und Umweltzerstörung zu verhindern.

Neben grundsätzlichen politischen Fragen wie dem Anwendungsbereich für Unternehmen, dem Harmonisierungsgrad der Vorschriften, den Sorgfaltspflichten auf Konzernebene und den Sanierungsmaßnahmen, konzentrierten sich die Verhandlungspartner vor allem auf weniger strittige Themen wie die Einbeziehung von Interessengruppen.

Auch wenn die Verhandlungen als sehr konstruktiv und produktiv bezeichnet wurden, sind weitere Verhandlungen notwendig, um das gesetzte Ziel zu erreichen, das EU-Lieferkettengesetz zum Juni 2024 in Kraft setzen zu können.

Insbesondere die Definition des Begriffs „Kette von Tätigkeiten“, die den konkreten Anwendungsbereich der Richtlinie betrifft, scheint unter den EU-Mitgliedstaaten strittig zu sein. Auch die Verpflichtung zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen bei Finanzdienstleistungen findet nicht durchgehend Zustimmung.

Kritische Stimmen weisen zudem auf die sich zuspitzende Klimakrise hin und fordern eine möglichst rasche Einigung.

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