Wirecard und Compliance – Warum sich eine ernsthafte Compliance-Kultur auszahlt
Wirecard und Compliance – Warum sich eine ernsthafte Compliance-Kultur auszahlt
Wirecard und Compliance – Warum sich eine ernsthafte Compliance-Kultur auszahlt
Auch wenn zum Prozessverlauf nur sporadisch Informationen in der Öffentlichkeit zu vernehmen sind, ist die Causa Wirecard nach wie vor hochaktuell und insbesondere für die Compliance-Welt nicht minder spannend und interessant.
Bekanntermaßen war die Compliance-Abteilung der Wirecard personell schwach besetzt und unzureichend aufgestellt – zuletzt verfügte sie wohl über lediglich vier Mitarbeitende. Ende März wurde der ehemalige Compliance-Chef der Wirecard zu einer Prozessaussage als Zeuge geladen. Dieser berichtete laut Süddeutscher Zeitung, dass die Mitarbeitenden der hauseigenen Compliance-Abteilung, sobald sie Hinweisen oder Auffälligkeiten nachgehen und Sachverhalte näher beleuchten wollten, intern behindert oder interne Untersuchungen ohne Nennung nachvollziehbarer Gründe zur „Chefsache“ der Führungsriege erklärt wurden. Dadurch scheint der gesamten Compliance- und Rechtsabteilung eher eine Beratungsfunktion ohne tatsächliche Handlungsmacht zugewiesen worden zu sein.
Die Aussage des ehemaligen Compliance-Chefs verstärkt den wohl allgemeinen Eindruck, dass seitens der Wirecard-Führungsriege die interne Compliance-Abteilung mehr als „Geschäftsverhinderer“ denn als ernstzunehmender Regelhüter wahrgenommen wurde – mit verheerenden Konsequenzen, wie der Zusammenbruch des Konzerns im Juni 2020 zeigte. Offen bleibt die sich drängende Frage, warum die Unternehmensjuristen trotz Kenntnis der internen Hinweise und eigener Zweifel keine persönlichen Konsequenzen gezogen haben. Auch wenn es zum damaligen Zeitpunkt noch kein Hinweisgeberschutzgesetz gab, wäre die Nutzung eines Meldekanals einer Aufsichtsbehörde denkbar gewesen. Auf diesem Weg hätten Erkenntnisse und Zweifel, die die Unternehmensjuristen nach eigener Aussage an den Erfolgsbilanzen des ehemaligen Arbeitgebers hatten, weitergegeben werden können.
Es bleibt zu hoffen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz, das nun nach langem Warten am 2. Juli 2023 in Kraft trat, zeitnah von Unternehmen umgesetzt wird. Denn nur bei einer gewissenhaften Implementierung und Nutzung von Hinweisgebersystemen sowie einer ernsthaften Aufklärung im Verdachtsfall können Unternehmenszusammenbrüche mit einem Schadensausmaß wie es bei Wirecard rechtzeitig abgewendet werden.
Das Team „Forensics & Investigations“ von WAVESTONE unterstützt und berät Sie gerne bei der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie den damit verbundenen Managementsystemen.
