Wohlverhaltensaufsicht in der Lebensversicherung
Wohlverhaltensaufsicht in der Lebensversicherung
In den vergangenen Monaten hat die BaFin wiederholt das Thema Wohlverhaltensaufsicht und Kundennutzen bei Lebensversicherungen betont und in den Vordergrund gestellt:
- Im Mai 2023 wurde ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht.
- Im August 2024 enthielt das BaFin Journal ein Bericht über Erkenntnisse und Überprüfungen zu diesem Thema.
- Im November 2024 benannte die BaFin die Wohlverhaltensaufsicht als eines ihrer Schwerpunktthemen der Versicherungsaufsicht für 2025.
Fokus der ersten BaFin-Auswertungen waren Altersvorsorgeprodukte. Die Hauptangriffsfläche sieht die BaFin in der Höhe der mit diesen Produkten verbundenen Kosten, die auf die in der Altersvorsorge naturgemäß mehrere Jahrzehnte umfassende Ansparphase umgelegt werden. Kommt es nun zur vorzeitigen Stornierung solcher Verträge, erhöhen sich die jährlichen Kosten je Vertrag, da sie auf weniger Jahre umgelegt werden können.
Darüber hinaus erwartet die BaFin, dass je Produkt Zielmärkte definiert werden und dass auch diejenigen Kunden des Zielmarktes, die (entgegen der ursprünglichen Produktintention) erwartungsgemäß vorzeitig kündigen, einen angemessenen Kundennutzen haben.
Diese veränderte Sichtweise der Aufsicht auf die Produktgestaltung hat vermutlich große Auswirkungen auf die Lebensversicherer. Zum einen stellt sich verstärkt die Frage, wie die Kosten des Versicherungsbetriebs absolut reduziert werden können. Zum anderen aber auch, wie sich bei gegebenen Kosten Tarife und Kostenschlüsselungen entwickeln lassen, die dem von der BaFin festgelegtem Kundennutzen nicht entgegenstehen.