EU-Parlament stimmt für strengeres EU-Lieferkettengesetz

EU-Parlament stimmt für strengeres EU-Lieferkettengesetz

EU-Parlament stimmt für strengeres EU-Lieferkettengesetz 

Trotz massiver Kritik hat die Mehrheit des EU-Parlaments am 1. Juni 2023 für eine Verschärfung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission gestimmt. Dabei wurde der Vorschlag des Rechtsausschusses des EU-Parlaments für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) mit 366 Ja- und 225 Nein-Stimmen angenommen.

Dieser Vorschlag beinhaltet schärfere Anforderungen an Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der EU. Unternehmen müssten demnach insbesondere sicherstellen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung sowie Verlust der biologischen Vielfalt kommt.

Im Vergleich zur Position des EU-Rates weitet der vom EU-Parlament angenommene Entwurf den Geltungsbereich der Regeln auf eine größere Anzahl von Unternehmen aus. Die Vorgaben sollen schon für EU-Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro gelten. Im ursprünglichen Entwurfs lagen die Grenzen noch bei 500 Mitarbeitenden und 150 Millionen Euro. Abhängig von der Unternehmensgröße soll es gestaffelte Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren geben. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Verstöße mit Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes geahndet werden können. Zudem sollen Unternehmen mit dem Entwurf des EU-Parlaments verpflichtet werden, Pläne zu erstellen, in welchen dargelegt wird, wie sie zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad beitragen wollen.

Das EU-Lieferkettengesetz nimmt immer weiter Gestalt an. Welche genauen Inhalte die CSDDD letztlich haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend vorhergesagt werden. Dies wird sich in den anstehenden Trilogverhandlungen zwischen dem EU-Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission entscheiden. Es dürfte jedoch bereits feststehen, dass die CSDDD in ihrer finalen Fassung deutlich strengere Regelungen enthalten wird, als das im Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Mit einer finalen Version der CSDDD kann voraussichtlich Ende 2023 gerechnet werden. Diese muss dann von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland muss dann ein entsprechendes Gesetz erlassen bzw. das LkSG entsprechend nachschärfen. Deutsche Unternehmen sollten sich daher weiterhin mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene auseinandersetzen, um frühzeitig auf entsprechende Anpassungen reagieren zu können.

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